S

  • SCA:
    Abkürzung von „Strong Customer Authentification“ (Starke Kunden Authentifizierung). Vorgabe, die seit Mitte September 2019 beim E-Payment umgesetzt werden muss. Kunden müssen vor dem Kauf ihre Identität mittels zwei Faktoren aus drei möglichen Kategorien nachweisen können. Bei diesen Kategorien handelt es sich um: Wissen (z.B. eine PIN), Besitz (bspw. durch ein Mobiltelefon) und Sein (biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck oder die Stimme). Als Händler müssen Ihre kontaktlosen Bezahlsysteme im Laden sowie Ihr Online-Shop bei einem Kauf eine SCA erfordern.
  • Soziale Medien/Social Media:
    Internetplattformen wie bspw. Facebook, Twitter, Instagram, Youtube etc. Mittlerweile nutzen immer mehr Händler soziale Medien, um mit Ihren Geschäftspartnern, aber auch mit (potenziellen) Kunden in Kontakt zu bleiben. Gleichzeitig können sie dazu dienen, Feedback von den Kunden zu erhalten.

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